© 2014 by BürgerEnergie Thüringen e.V.
BÜRGERENERGIE THÜRINGEN E.V.

Workshop "Bürgerbeteiligung an Thüringer Windkraftanlagen"

Veranstalter
BürgerEnergie Thüringen e.V.
Datum
20. März 2015
Veranstaltungsort
Erfurt, ThEGA
Workshop “Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen”

* Workshop für Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften

* Vorstellung und Diskussion von Geschäftsmodellen für die Bürgerbeteiligung an Thüringer Windkraftanlagen

* Workshop wird gemeinsam mit ThEGA organisiert und findet im Beratungsraum der ThEGA statt.

* Ort: ThEGA, Mainzerhofstr. 12, Erfurt

* Zeit: Freitag, 20.März 2015, 14.00-18.00 Uhr

* Programmverantwortlicher: Matthias Golle / Weimar

Agenda / Ablauf:

14.00Uhr: Begrüßung durch den Vorstand des Bürgerenergie Thüringen e.V.

14.10Uhr: Session 1:

* Impulsvortrag Matthias Golle (BürgerEnergie Thüringen Sachsen eG, Weimar)
* Impulsvortrag Mike Helios (TEG Thüringer EnergieEffizienz eG, Schmalkalden)

14.30Uhr: Diskussion und Erarbeitung Handlungsleitfaden

Beispiele:
* Gemeinde Werther und BürgerEnergie Helmetal eG, Kooperation mit Energiequelle GmbH
* Energiegenossenschaft Nägelstedt: Erweiterung eines bestehenden Windparks
* Ingenieurbüro für Planung und Umwelt: Hohe Schrecke


15.45 Uhr: Kaffeepause

16.00 Uhr: Session 2 mit Partnern

* Energiequelle GmbH (Dr. Thomas Roßner, Negel Nyirenda): Kooperatioinsmodell
* Enercon Gotha (Jürgen Haertig)

18.00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Teilnehmerliste (nur im intern Bereich)




Status Quo und Zielstellung:

Eine große Anzahl der bisher in Thüringen errichteten Windkraftanlagen befindet sich nicht in der Hand regionaler Betreibergesellschaften. Als einziger „echter“ „Bürgerwindpark“ existiert bisher seit vielen Jahren nur der „Bürgerwindpark Roter Berg KG“ in Reinholterode.

Ein weiterer dynamischer Ausbau der Windkraft in Thüringen – wie er von der neuen Landesregierung richtigerweise angestrebt wird – kann nur mit Akzeptanz, Transparenz sowie Beteiligung und vor allem auch finanzieller Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger gelingen. Die Voraussetzungen dafür bringen die Thüringer Energiegenossenschaften mit. Sie sind kompetenter Partner bei der Energiewende und initiieren mit viel Engagement lokale und regionale erneuerbare-Energien-Projekte, bei denen die Wertschöpfung vor Ort bleibt.

Wir, der Bürgerenergie Thüringen e.V. stärken als Dachverband der Thüringer Energiegenossenschaften das gemeinschaftliche Handeln lokaler Energieinitiativen. Für das Jahr 2015 organisieren wir hierzu eine Veranstaltungsreihe, bei der zentrale Themen der Energiewende in Thüringen mit den Genossenschaften diskutiert und gemeinsame Positionen und Handlungsschritte entwickelt werden. Parallel hierzu treten wir in den Dialog mit der Landesregierung.

Der Workshop „Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen“ am 20. März bildet den Auftakt unserer diesjährigen Veranstaltungsreihe.

Im Rahmen des Workshops wollen wir zunächst gemeinsam eine realistische Analyse der Ausgangssituation versuchen. Folgende Fragen wollen wir dabei in einer 1. Session intern, d.h. mit Thüringer Bürger-Energiegenossenschaften, diskutieren, die Antworten der einzelnen Energiegenossenschaften sammeln und daraus – soweit möglich, sinnvoll und gewünscht – einen gemeinsamen Handlungsleitfaden entwickeln:

-          Wo stehen wir in Sachen Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen in Thüringen?

-          Welche Chancen und Risiken sind mit welcher Form der Bürgerbeteiligung verbunden?

-          Welche Interessen verfolgen die einzelnen Bürgerenergiegenossenschaften bzw. welche Form der Beteiligung streben Sie an?

-          Wer sind die Marktakteure, potenzielle Partner und wie sind diese einzuschätzen?

-          Zu welchen konkreten Projekten haben Energiegenossenschaften aktuell Zugang / Kontakt?

-          Welche (professionelle) Unterstützung wird benötigt?

Gemeinsam wollen wir das „Windhund-Prinzip“ der Projektierer bei der Flächenakquise und die damit einhergehende soziale Spaltung ablösen und ein gemeinschaftliches System der Kooperation und Partizipation etablieren.

Der Bürgerenergie Thüringen e.V. hat dafür gemeinsam mit seinen Partnern Leitlinien für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau der Windkraft in Thüringen definiert. Auf dieser Grundlage wollen wir im zweiten Teil des Workshops zukünftige Kooperationsmöglichkeiten für die Entwicklung und den Betrieb von Windparks ausloten.


In einer 2. Session soll es darum gehen, konkrete Schnittmengen und Kooperationsmöglichkeiten mit potentiellen Partnern herauszuarbeiten.

Dazu werden die Gäste im Vorfeld der Veranstaltung gebeten, Überlegungen zu folgenden Punkten zu treffen:

1.       Positionierung Leitlinien WIND:

Welche Form der Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen haben Sie bisher in Thüringen umgesetzt? Wie steht Ihre Firma zu den „Leitlinien Bürgerbeteiligung WIND in Thüringen“? Können Sie sich vorstellen, aktuelle und zukünftige Projekte entsprechend dieser Leitlinien zu realisieren?

 

2.       Positionierung Transparenz:

Die Thüringer Energiegenossenschaften planen eine neue Form der Transparenz und öffentlichen Ansprache in Sachen „Ausbau der Windenergie in Thüringen“. Können Sie sich vorstellen als zukünftiger Partner des BETH e.V. sich zur Einhaltung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung WIND“ zu verpflichten und ihre Projektvorhaben entsprechend offen zu legen?.

 

3.       Positionierung Projekt-Kooperation:

Unter welchen Rahmenbedingungen können Sie sich zukünftig eine Kooperation mit BETH e.V. vorstellen? Vorausgesetzt Sie streben eine Kooperation mit dem Bürger Energie Thüringen e.V. und seinen Mitgliedern an: Bitte teilen Sie uns – wenn möglich vorab unseres Workshops – mit, welche konkreten Projekte Sie aktuell in Thüringen planen und in welchem Planungsstadium Sie sich befinden.




Leitlinien für Bürgerwindparks

Der Vorstand des BürgerEnergie Thüringen e.V. empfiehlt der Thüringer Landesregierung folgende Leitlinien für Bürgerwindparks in Thüringen zu beschließen:

  • Alle Gruppen im Umfeld eines Bürgerwindparks werden beteiligt (Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen)
  • Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer, an der Rendite und Wertschöpfung
  • Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung (Mindestanteil von 25% des Eigenkapitals in Händen Thüringer Bürger)
  • Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
  • Geringe Mindestbeteiligung ab 1000 EUR
  • Einbeziehung der örtlichen bzw. regionalen BürgerEnergie-Akteure (Genossenschaften), Stadtwerke und Banken als Vermarktungs- und Finanzierungspartner
  • Es dürfen keine Vorverträge mit externen Projektierern und Investoren abgeschlossen werden.
  • Kommunen, Grundstückbesitzer und Anwohner eines Windvorranggebietes schließen sich zusammen und handeln gemeinsam. Es wird eine Beteiligungsgesellschaft vor Ort gegründet, bei der auch die Planungshoheit verbleibt. Die Beteiligungsgesellschaft beauftragt ein Planungsbüro als Dienstleister, das nach Möglichkeit in der Region ansässig ist.